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FAQ

Was ist das Insolvenzeröffnungsverfahren?

Dieses Verfahren wird durchgeführt, wenn entweder der Schuldner selbst (Eigenantrag) oder ein Gläubiger (Fremdantrag) den Antrag auf Insolvenz stellt. Im Eröffnungsverfahren wird geprüft, ob die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren erfüllt sind, bevor das Verfahren tatsächlich eröffnet wird. Das Gericht eröffnet ein Insolvenzverfahren immer nur auf Antrag, niemals von Amts wegen. Bei einem Fremdantrag muss der Insolvenzgläubiger ein sogenanntes eigenes rechtliches Interesse an der Eröffnung haben. Er muss also eine fällige, nicht gestundete und unbedingte Forderung gegen den Schuldner haben sowie einen Öffnungsgrund der glaubhaft dargelegt werden muss.
Unsere Leistungen

So helfen wir Ihnen aus den Schulden

  1. 01Termin in wenigen Tagen - ohne lange Wartezeit
  2. 02Kostenlose, unverbindliche Erstberatung: persönlich, telefonisch oder online
  3. 03Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern über einen Vergleich, eine feste Rate oder eine Einmalzahlung
  4. 04Wir starten sofort - Sie müssen sich nicht mehr allein kümmern
  5. 05Ihr Weg in die Schuldenfreiheit: in der Regel in drei Jahren
  6. 06Wir bereiten Ihren Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz mit Ihnen vor
  7. 07Wir stellen den Antrag gemeinsam mit Ihnen
  8. 08Unser Honorar zahlen Sie bequem in Raten
  9. 09Seriös, diskret und mit Erfahrung - Ihre Schuldnerberatung in Hamburg
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RA Schuldnerberatung Hamburg - Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, Vierlandenstraße 31, 21029 Hamburg