Zum Inhalt springen
Alle Fragen
FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einem Verbraucherinsolvenzverfahren und einem Regelinsolvenzverfahren?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist nur für Verbraucher oder ehemals Selbstständige, die ihr Gewerbe abgemeldet haben. Ehemalige Selbstständige dürfen zudem maximal 19 Gläubiger haben und es dürfen keine Forderungen von Mitarbeitern aus Lohn oder Lohnnebenkosten wie z.B. Lohnsteuer, Krankenkassenbeiträge etc. vorhanden sein. Unternehmer, die noch unternehmerisch tätig sind oder ehemalige Unternehmer, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen einen Regelinsolvenzantrag stellen. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren ist im Vorfeld ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungs-versuch gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei, sowie bei der Stellung des Insolvenzantrages, unterstützt z.B. eine Schuldnerberatung. Ansonsten sind die Verfahren gleich
Unsere Leistungen

So helfen wir Ihnen aus den Schulden

  1. 01Termin in wenigen Tagen - ohne lange Wartezeit
  2. 02Kostenlose, unverbindliche Erstberatung: persönlich, telefonisch oder online
  3. 03Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern über einen Vergleich, eine feste Rate oder eine Einmalzahlung
  4. 04Wir starten sofort - Sie müssen sich nicht mehr allein kümmern
  5. 05Ihr Weg in die Schuldenfreiheit: in der Regel in drei Jahren
  6. 06Wir bereiten Ihren Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz mit Ihnen vor
  7. 07Wir stellen den Antrag gemeinsam mit Ihnen
  8. 08Unser Honorar zahlen Sie bequem in Raten
  9. 09Seriös, diskret und mit Erfahrung - Ihre Schuldnerberatung in Hamburg
Termin einholen

Kostenlose Erstberatung anfragen

Senden Sie uns diese Anfrage für eine kostenlose und unverbindliche Beratung oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

☎ 040 - 2984 1407 77kontakt@schuldnerberatunghamburg.com

RA Schuldnerberatung Hamburg - Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, Vierlandenstraße 31, 21029 Hamburg