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FAQ

Was ist die Abtretung?

Viele Kreditnehmer wissen nicht, dass sie bei Abschluss eines Kredit- oder Darlehensvertrags häufig auch eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben.
Abtretung im Rahmen eines Kreditvertrags Wer ein Darlehen aufnimmt, verpflichtet sich damit meist auch, zukünftige Forderungen – wie Lohnansprüche, Provisionen, Abfindungen oder Sozialleistungen – an das Kreditinstitut abzutreten. Dabei werden in der Regel nur die pfändbaren Anteile abgetreten, da unpfändbare Beträge gemäß § 400 BGB nur eingeschränkt übertragen werden dürfen
Sobald der Kreditnehmer mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, kann die Bank die Abtretung offenlegen – etwa gegenüber dem Arbeitgeber, der dann einen Teil des Gehalts direkt an das Kreditinstitut abführen muss.
Allerdings haben Arbeitgeber in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Abtretungen auszuschließen. Dies kann durch:
  • den Arbeitsvertrag,
  • einen Tarifvertrag oder
  • eine Betriebsvereinbarung geschehen.
Abtretung an Inkassounternehmen
Auch Inkassounternehmen treten als neue Gläubiger auf, wenn sie von einem ursprünglichen Gläubiger eine Forderung abgekauft haben. In diesem Fall spricht man ebenfalls von einer Abtretung:
  • Das Inkassobüro kauft die Forderung meist zu einem niedrigeren Preis.
  • Es wird damit zum neuen Gläubiger und darf die offene Summe vom Schuldner einfordern.
In der Praxis ist dabei häufig umstritten, ob Inkassounternehmen zusätzliche Inkassokosten in Rechnung stellen dürfen – insbesondere, wenn sie die Forderung bereits vergünstigt übernommen haben
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