Zum Inhalt springen
Alle Fragen
FAQ

Was ist die Insolvenzordnung?

Die Insolvenzordnung ist zum 01.01.1999 in Kraft getreten. Zum ersten Mal hat der Gesetzgeber den Bürgern die Möglichkeit zu einer vollständigen Entschuldung eröffnet. Auch gegen den Willen von Gläubigern kann sich der redliche Schuldner von seinen Forderungen befreien. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Entschuldung sowie die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse und soweit vorhanden die Verwertung von Vermögen des Schuldners. Die Insolvenzordnung regelt das gesamte Verfahren
Unsere Leistungen

So helfen wir Ihnen aus den Schulden

  1. 01Termin in wenigen Tagen - ohne lange Wartezeit
  2. 02Kostenlose, unverbindliche Erstberatung: persönlich, telefonisch oder online
  3. 03Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern über einen Vergleich, eine feste Rate oder eine Einmalzahlung
  4. 04Wir starten sofort - Sie müssen sich nicht mehr allein kümmern
  5. 05Ihr Weg in die Schuldenfreiheit: in der Regel in drei Jahren
  6. 06Wir bereiten Ihren Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz mit Ihnen vor
  7. 07Wir stellen den Antrag gemeinsam mit Ihnen
  8. 08Unser Honorar zahlen Sie bequem in Raten
  9. 09Seriös, diskret und mit Erfahrung - Ihre Schuldnerberatung in Hamburg
Termin einholen

Kostenlose Erstberatung anfragen

Senden Sie uns diese Anfrage für eine kostenlose und unverbindliche Beratung oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

☎ 040 - 2984 1407 77kontakt@schuldnerberatunghamburg.com

RA Schuldnerberatung Hamburg - Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, Vierlandenstraße 31, 21029 Hamburg