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FAQ

Was ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird vom Vollstreckungsgericht verfügt und versetzt den Gläubiger in die Lage z. B. den Lohn oder das Gehalt eines Schuldners pfänden zu lassen. Der Gerichtsvollzieher stellt den erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dem sogenannten Drittschuldner zu. Dies kann unter Anderem der Arbeitgeber oder die Bank des Schuldners sein. Auch der Schuldner selbst erhält eine Kopie des Beschlusses, dies erfolgt jedoch in der Regel später als die Zustellung an den Drittschuldner
Unsere Leistungen

So helfen wir Ihnen aus den Schulden

  1. 01Termin in wenigen Tagen - ohne lange Wartezeit
  2. 02Kostenlose, unverbindliche Erstberatung: persönlich, telefonisch oder online
  3. 03Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern über einen Vergleich, eine feste Rate oder eine Einmalzahlung
  4. 04Wir starten sofort - Sie müssen sich nicht mehr allein kümmern
  5. 05Ihr Weg in die Schuldenfreiheit: in der Regel in drei Jahren
  6. 06Wir bereiten Ihren Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz mit Ihnen vor
  7. 07Wir stellen den Antrag gemeinsam mit Ihnen
  8. 08Unser Honorar zahlen Sie bequem in Raten
  9. 09Seriös, diskret und mit Erfahrung - Ihre Schuldnerberatung in Hamburg
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RA Schuldnerberatung Hamburg - Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, Vierlandenstraße 31, 21029 Hamburg