Zum Inhalt springen
Alle Fragen
FAQ

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Jeder Kontoinhaber hat Anspruch darauf, dass seine Bank innerhalb von vier Werktagen das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln muss. Dieser gesetzlichen Vorgabe kann sich auch kein in Deutschland tätiges Kreditinstitut entziehen. Es gibt zudem die Möglichkeit, den Sockelfreibetrag zu erhöhen. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Hierfür kann man sich eine Bescheinigung ausstellen lassen, die dann bei der Bank vorgelegt werden muss
Unsere Leistungen

So helfen wir Ihnen aus den Schulden

  1. 01Termin in wenigen Tagen - ohne lange Wartezeit
  2. 02Kostenlose, unverbindliche Erstberatung: persönlich, telefonisch oder online
  3. 03Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern über einen Vergleich, eine feste Rate oder eine Einmalzahlung
  4. 04Wir starten sofort - Sie müssen sich nicht mehr allein kümmern
  5. 05Ihr Weg in die Schuldenfreiheit: in der Regel in drei Jahren
  6. 06Wir bereiten Ihren Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz mit Ihnen vor
  7. 07Wir stellen den Antrag gemeinsam mit Ihnen
  8. 08Unser Honorar zahlen Sie bequem in Raten
  9. 09Seriös, diskret und mit Erfahrung - Ihre Schuldnerberatung in Hamburg
Termin einholen

Kostenlose Erstberatung anfragen

Senden Sie uns diese Anfrage für eine kostenlose und unverbindliche Beratung oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

☎ 040 - 2984 1407 77kontakt@schuldnerberatunghamburg.com

RA Schuldnerberatung Hamburg - Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, Vierlandenstraße 31, 21029 Hamburg