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FAQ

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Ein Vollstreckungsbescheid ermächtigt den Gläubiger unter anderem, eine Zwangsvollstreckung zu veranlassen. Dabei werden Wertgegenstände des Schuldners gepfändet, deren Erlös die Gläubiger erhalten. Der Vollstreckungsbescheid ist ein sogenannter Vollstreckungstitel. Die Zustellung des Vollstreckungsbescheids erfolgt durch das Amtsgericht. Der Bescheid wird per Post oder von einem Gerichtsvollzieher zugestellt. Ein Vollstreckungsbescheid ist mindestens 30 Jahre gültig. Das bedeutet, dass Gläubiger mithilfe dieses Bescheids 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung ausüben und so die geschuldete Forderung einmahnen können.
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  2. 02Kostenlose, unverbindliche Erstberatung: persönlich, telefonisch oder online
  3. 03Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern über einen Vergleich, eine feste Rate oder eine Einmalzahlung
  4. 04Wir starten sofort - Sie müssen sich nicht mehr allein kümmern
  5. 05Ihr Weg in die Schuldenfreiheit: in der Regel in drei Jahren
  6. 06Wir bereiten Ihren Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz mit Ihnen vor
  7. 07Wir stellen den Antrag gemeinsam mit Ihnen
  8. 08Unser Honorar zahlen Sie bequem in Raten
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