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Lohnpfändung

Lohnpfändung und Lohnabtretung: Grenzen, Reihenfolge und was Ihr Arbeitgeber darf.

Lohnpfändung und Lohnabtretung

Vielen Schuldner..

Lohnpfändung und Lohnabtretung

.. ist vor allem die Lohn- und Gehaltspfändung sehr unangenehm. Denn jetzt erfährt auch der Arbeitgeber von der finanziellen Notlage. Viele Schuldner fragen sich dann, warum sie überhaupt noch arbeiten gehen sollen wenn doch eh alles gepfändet wird.

Kann mir wegen der Pfändung gekündigt werden?

Nur wegen einer Lohnpfändung darf ein Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden. Besondere Ausnahme stellen hier Arbeitnehmer in besonderer Stellung (Kassierer, Prokurist usw.) dar. Dennoch ist die Vermeidung der Lohnpfändung und der Besuch der Schuldnerberatung immer ratsam - Lohnpfändung und Lohnabtretung

Reihenfolge und Höhe der Pfändungen

Die Pfändungen werden der Reihe nach, wie sie beim Arbeitgeber eingehen, berücksichtigt. Es empfiehlt sich dabei immer, die Lohnpfändung zu prüfen da sich dort schnell Rechenfehler einschleichen. Grundlage der Pfändung ist der Nettolohn. Die Höhe der Pfändung richtet sich nach der Höhe des Lohns sowie der Anzahl der Angehörigen an die Unterhalt gezahlt werden muss. Pfändbar sind neben dem Lohn an sich Einkommen aus Überstunden zur Hälfte sowie das Weihnachtsgeld bis zu einer gewissen Grenze. Voll pfändbar sind zudem Zuschläge für Schichtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen, der geldwerte Vorteil für die Möglichkeit der privaten Nutzung eines Dienstautos und Essenszuschüsse.

Änderung und Anhebung der Pfändungsgrenzen

In bestimmten Fällen ist eine Änderung der normalen Pfändungsgrenzen möglich. Diese muss beantragt werden, bevor das Vollstreckungsgericht über eine Änderung entscheidet. Auf Antrag kann das Vollstreckungsgericht ebenfalls den pfändbaren Lohnanteil verringern und somit die Pfändungsfreigrenze erhöhen. Gründe hierfür können besondere berufliche Werbungskosten, Krankheitskosten usw. sein. Am besten Sie füllen den Antrag gemeinsam mit Ihrer Schuldnerberatung aus.

Lohnabtretung

Vor allem Kreditverträge enthalten zur Sicherung eine Lohnabtretung. Durch diese Abtretung ist die Bank berechtigt, vom Arbeitgeber des Schuldners den pfändbaren Lohnanteil einzuziehen, wenn der Schuldner nicht mehr zahlen kann. Bei manchen Arbeitsverträgen sind Lohnabtretungen durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen ausgeschlossen. In solchen Fällen darf der Arbeitgeber kein Geld an den Gläubiger abführen - Lohnpfändung und Lohnabtretung

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